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FAQ zum Bonn-Ausweis Logo Linksfraktion Bonn

Ermittlung des Einkommens

Personen im Haushalt Jahresbruttoeinkommen
aus Erwerbstätigkeit inkl. Sonderzahlungen (EUR)
Monatsbruttoeinkommen
aus Rente (EUR)
sonstiges
Monatsbruttoeinkommen (EUR)
1 Antragsteller/in

hierin enthalten

hierin enthalten

Ermittlung der monatlichen Einkommensgrenze (Einkommensgrenze Teil A)

Für den/die Antragsteller/in
sofern im gleichen Haushalt lebend:
Für den/die Ehe- oder Lebenspartner/in
Volljährige im Haushalt
Zuschlag für erstes Kind 0,00
1 im Haushalt Einkommensgrenze Teil A 0,00

zuzüglich tatsächliche angemessene Kosten der Unterkunft pro Monat (Einkommensgrenze Teil B)

Kaltmiete
Betriebskosten
tatsächliche Bruttokaltmiete
max. Bruttokaltmiete für 1
anzurechnende Bruttokaltmiete für 1
Auswahl der Heizungsart
tatsächliche Heizungskosten
max. Heizungskosten nach Tabelle
anzurechnende Heizungskosten für 1 0
Monatliche Einkommensgrenze der Bedarfsgemeinschaft 0
Monatliches Einkommen der Bedarfsgemeinschaft 0
0

Dieser Online-Rechner berechnet Ihren möglichen Anspruch auf Ausstellung eines Bonn-Ausweises auf Basis Ihrer Angaben und stellt damit ein unverbindliches Ergebnis dar. Über die Ausstellung eines Bonn-Ausweises entscheidet die Service-Stelle Bonn-Ausweis des Amtes für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn auf Antrag. Weitere Infos finden Sie hier.