Ermittlung der monatlichen Einkommensgrenze (Einkommensgrenze Teil A)
Für den/die Antragsteller/in
sofern im gleichen Haushalt lebend:
Für den/die Ehe- oder Lebenspartner/in
Volljährige im Haushalt
Zuschlag für erstes Kind
0,00
1
im Haushalt
Einkommensgrenze Teil A
0,00
zuzüglich tatsächliche angemessene Kosten der Unterkunft pro Monat (Einkommensgrenze Teil B)
Kaltmiete
Der Teil der monatlich gezahlten Miete, der nur für die Nutzung der Räume entsteht, also ohne Kosten für z.B. Abwasser- und Abfallgebühren, Grundsteuer, Wasserversorgung und ohne Heizungs- und Warmwasserkosten.
Betriebskosten
Der Teil der monatlich gezahlten Miete, der für Kosten von z.B. Abwasser- und Abfallgebühren, Grundsteuer und Wasserversorgung entsteht, aber ohne Heizungs- und Warmwasserkosten.
tatsächliche Bruttokaltmiete
max. Bruttokaltmiete für 1
anzurechnende Bruttokaltmiete für 1
Auswahl der Heizungsart
tatsächliche Heizungskosten
max. Heizungskosten nach Tabelle
anzurechnende Heizungskosten für 1
0
Monatliche Einkommensgrenze der Bedarfsgemeinschaft
0
Monatliches Einkommen der Bedarfsgemeinschaft
0
0
Dieser Online-Rechner berechnet Ihren möglichen Anspruch auf Ausstellung eines Bonn-Ausweises auf Basis Ihrer Angaben und stellt damit ein unverbindliches Ergebnis dar. Über die Ausstellung eines Bonn-Ausweises entscheidet die Service-Stelle Bonn-Ausweis des Amtes für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn auf Antrag. Weitere Infos finden Sie hier.